YouTube versucht, „Vier Freiheiten“ – Meinungsfreiheit, Informationsfreiheit, Handlungsfreiheit und die Freiheit der Zugehörigkeit („freedom to belong“) – in Balance zu halten und zu bewahren. Die Durchsetzung unserer Community-Richtlinien und/oder lokaler Gesetze ist Bestandteil dieser Balance zwischen diesen vier Freiheiten und dem Erhalt der YouTube-Community. Diese Balance zu finden ist nicht einfach, insbesondere für eine weltweit agierende Plattform, die unterschiedlichen rechtlichen und kulturellen Standards unterworfen ist.
Mechanismen zur Übermittlung von Beschwerden über mutmaßlich rechtswidrige Inhalte nach dem NetzDG
Für Nutzer in Deutschland bietet YouTube ein leicht erkennbares, unmittelbar erreichbares und ständig verfügbares Meldeverfahren nach dem NetzDG. Dieses Meldeverfahren ist für bei YouTube angemeldete Nutzer in das Meldeverfahren integriert, das unter jedem Video und neben jedem Kommentar (drei Punkte) zur Verfügung steht. Um eine Beschwerde nach dem NetzDG einzureichen, muss der Beschwerdeführer in diesem Meldeverfahren das Kästchen „Ich bin der Meinung, dass dieser Inhalt gemäß dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz eingeschränkt werden sollte. Weitere Informationen“ auswählen. Es öffnet sich dann ein kurzes Formularfeld, in das für eine rechtliche Prüfung erforderliche Informationen eingetragen werden können.
YouTube bietet ferner für alle Nutzer, ob angemeldet oder nicht, ein NetzDG-Meldeformular an, das unmittelbar über den Link NetzDG-Beschwerden im Hauptmenü von YouTube oder über das YouTube-Impressum (eine Kontaktseite für alle Nutzer in Deutschland) zugänglich ist.
Der durchschnittliche Beschwerdeführer wird als juristischer Laie überfordert sein, wenn er mit einer Vielzahl von zudem komplexen Einzeltatbeständen des Strafrechts konfrontiert und so gegebenenfalls sogar von einer Meldung abgeschreckt wird. Er wird die einschlägigen Straftatbestände in der Regel nicht kennen und nicht in der Lage sein, bei der Einreichung seiner NetzDG-Beschwerde jeweils den bzw. die richtigen Straftatbestände anzugeben. Zudem können gemeldete Inhalte mehr als einen der aufgelisteten Straftatbestände verletzen. So wird beispielsweise ein Video, mit dem neue Mitglieder oder Unterstützer einer kriminellen oder terroristischen Vereinigung (§§ 129, 129a StGB) geworben werden sollen, üblicherweise zugleich Symbole wie etwa eine Flagge verwenden, die gegebenenfalls nach §§ 86, 86a StGB strafbar sind; zusätzlich könnte sogar der Straftatbestand einer Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat gemäß § 89a StGB erfüllt sein. Diese – schon in früheren Berichten aufgezeigten – Bedenken haben sich durch die Änderungen durch das Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität noch einmal erheblich verstärkt.
Eine Bedrohung im Sinne des § 241 StGB kann zum Beispiel auch „über Dritte“ erfolgen, wenn die Weitergabe an den Adressaten vom Vorsatz des Täters umfasst ist.
Den Straftatbeständen der Androhung (§ 126 StGB) und der Bedrohung (§ 241 StGB) fehlt es also gerade bei einer Veröffentlichung des jeweiligen Inhalts im Rahmen sozialer Netzwerke an Bestimmtheit und Trennschärfe.
Um das Beschwerdeverfahren zu vereinfachen und die Beschwerdeführer bei der Einreichung ihrer Beschwerden nach dem NetzDG zu unterstützen, haben wir daher für das NetzDG-Meldeverfahren sieben Inhaltskategorien gebildet, die die 22 einschlägigen Straftatbestände erfassen, in einer allgemein verständlichen Weise abbilden und kategorisieren. Damit erreichen wir zugleich, juristische Straftatbestände, die sehr abstrakt sind und einen oft weiten Anwendungsbereich aufweisen, für juristische Laien greifbarer zu machen. So stellt beispielsweise § 140 StGB die Billigung oder Belohnung so unterschiedlicher Straftaten wie Hoch- und Landesverrat, Mord, Totschlag und andere schwere Verbrechen wie das Verbrechen der Aggression nach Völkerrecht, (mindestens) gefährliche Körperverletzung und bestimmte gemeingefährliche Verbrechen sowie schwere Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung unter Strafe. Der von § 140 StGB in Bezug genommene Katalog des § 126 StGB wurde seinerseits erweitert. Zudem ist für die Alternative der Billigung in § 140 StGB nun nicht einmal mehr erforderlich, dass die betreffende Tat bereits begangen oder jedenfalls in strafbarer Weise versucht wurde. Die Verweisungstechnik auf Tatbestandskataloge und die verschachtelte Tatbestandsprüfung überfordert juristische Laien mehr denn je, gerade durch den in die Zukunft weisenden Charakter von Drohungen. Die bisher bewährte Kategorienbildung ermöglicht voraussichtlich auch weiterhin, den Zielen des NetzDG bestmöglich Rechnung zu tragen.
Diese Inhaltskategorien und diejenigen Straftatbestände aus § 1 Abs. 3 NetzDG, von denen wir erwarten, dass sie von der jeweiligen Kategorie und von deren Auswahl für Beschwerden im Wesentlichen erfasst sind, teilen sich wie folgt auf:
Hassrede oder politischer Extremismus
- § 130 StGB: Volksverhetzung
- § 166 StGB: Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen
Terroristische oder verfassungswidrige Inhalte
- § 86 StGB: Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen
- § 86a StGB: Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen
- § 89a StGB: Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat
- § 91 StGB: Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat
- § 100a StGB: Landesverräterische Fälschung
- § 129 StGB: Bildung krimineller Vereinigungen
- § 129a StGB: Bildung terroristischer Vereinigungen
- § 129b StGB: Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland; Einziehung
- § 140 StGB in Verbindung mit § 138 I StGB: Belohnung und Billigung von einigen Straftaten aufgelistet in § 138 I StGB
- § 269 StGB: Fälschung beweiserheblicher Daten
Gewalt
- § 131 StGB: Gewaltdarstellung
Schädliche oder gefährliche Handlungen
- § 111 StGB: Öffentliche Aufforderung zu Straftaten
- § 126 StGB: Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten
- § 140 StGB in Verbindung mit § 126 Abs. 1 StGB: Belohnung und Billigung von Straftaten aufgelistet in § 126 Abs. 1 StGB
- § 241 StGB: Bedrohung
Verleumdung oder Beleidigung
- § 185 StGB: Beleidigung
- § 186 StGB: Üble Nachrede
- § 187 StGB: Verleumdung
Privatsphäre
- § 201a StGB: Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen
Sexuelle Inhalte
- § 184b StGB: Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Inhalte
- § 140 StGB in Verbindung mit §§ 176 bis 178 StGB: Belohnung und Billigung von einigen Straftaten aufgelistet in §§ 176 bis 178 StGB
Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung mit Meldeprozessen zur Entfernung von Inhalten sind wir überzeugt, dass der Zweck des NetzDG insgesamt am besten durch eine Verwendung dieser Kategorien erreicht wird.
Weitere Informationenarrow_forward
Maßnahmen zur Unterrichtung des Beschwerdeführers und des Uploaders
Wenn wir eine NetzDG-Beschwerde über die vorstehend beschriebenen Meldeverfahren bekommen, erhält der Beschwerdeführer eine Bestätigungs-E-Mail mit einer Referenznummer, aus der hervorgeht, dass wir seine Beschwerde erhalten haben und diese überprüfen werden.
Nach Überprüfung einer NetzDG-Beschwerde senden wir dem Beschwerdeführer eine E-Mail mit Informationen über die zu seiner Beschwerde getroffenen Entscheidung nach dem NetzDG und deren Gründe. Diese Nachricht beinhaltet auch Informationen, dass eine Strafanzeige bei den Strafverfolgungsbehörden erstattet werden kann sowie dass weitere Informationen unter diesem Link, einer Hilfeseite des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) unter hilfe-info.de, abgerufen werden können. Sofern der NetzDG-Beschwerde im Hinblick auf ein Video nicht entsprochen wird, enthält die Nachricht auch einen Link, über den der Beschwerdeführer einen Antrag für eine erneute Überprüfung der Entscheidung nach dem NetzDG einreichen kann.
Wenn wir auf eine NetzDG-Beschwerde hin einen Inhalt wegen Verstoßes gegen einen der im NetzDG genannten Straftatbestände sperren, senden wir per E‑Mail eine Benachrichtigung an den Uploader mit entsprechenden Informationen über die Sperrung. Sofern ein Video gesperrt wurde, enthält diese Benachrichtigung auch einen Link, über den der Uploader einen Antrag für eine erneute Überprüfung der Entscheidung nach dem NetzDG einreichen kann. Sofern ein Video wegen Verstoßes gegen die Community-Richtlinien entfernt wurde, erhält der Uploader eine Benachrichtigung mit einem Link, über den er eine Community-Richtlinien-Überprüfung der Entscheidung beantragen kann.
Wenn ein Video auf der Grundlage der Community-Richtlinien entfernt oder aufgrund des lokalen Rechts gesperrt wurde, zeigen wir anstelle des Videos einen öffentlich zugänglichen Hinweis, der die Nutzer darüber informiert, dass das Video nicht mehr verfügbar ist.
Sonstige Meldemechanismen
Rechtliche Beschwerden. Wie bereits erläutert, haben wir zusätzliche Meldemöglichkeiten für Beschwerdeführer geschaffen, um uns Inhalte zu melden, die gemäß dem NetzDG entfernt oder gesperrt werden sollten: zum einen ein Meldeformular für alle Nutzer, das unmittelbar über den Link NetzDG-Beschwerden im YouTube-Hauptmenü oder das YouTube-Impressum erreichbar ist. Für angemeldete Nutzer steht zusätzlich das in das Meldeverfahren integrierte NetzDG-Kästchen zur Verfügung, wie vorstehend dargestellt wurde. Diese Wege zur Übermittlung einer Beschwerde ermöglichen den Nutzern, den beanstandeten Inhalt sowie den Beschwerdegrund konkret zu benennen.
Nur anhand dieser Informationen ist es uns möglich, eine ordnungsgemäße rechtliche Prüfung durchzuführen, um dann ggf. entsprechende Maßnahmen einleiten zu können. Ist die Beschwerde unsubstantiiert oder gibt es keine hinreichende Rechtfertigung für eine Entfernung oder Sperrung, treten wir gegebenenfalls an den Beschwerdeführer heran und bitten um weitere Informationen.
Die Bereitstellung eines intuitiven und unmittelbar erreichbaren Meldeverfahrens direkt neben den Inhalten führt naturgemäß zu einer hohen Anzahl an Klicks und Beschwerden. Solche Beschwerden sind nicht immer zuverlässig. Viele der Beschwerden stehen in keinem Zusammenhang zum deutschen Strafrecht oder sind völlig unsubstantiiert, sodass wir keine Maßnahmen ergreifen können. Andere Beschwerdeführer melden Inhalte ohne weitere Informationen, warum diese angeblich rechtswidrig sind. Dies ist insbesondere dann problematisch, wenn die Inhalte nicht offensichtlich rechtswidrig sind.
Neben der Möglichkeit zur Einreichung von NetzDG Beschwerden stellen wir schon seit Jahren Meldeformulare für diverse Rechtsverletzungen zur Verfügung (z. B. für Persönlichkeitsrechtsbeschwerden, Urheberrechtsbeschwerden, Markenbeschwerden usw.). Demnach haben wir Meldeverfahren für Rechtsverletzungen nicht erst aufgrund des NetzDG eingeführt. Das NetzDG hat lediglich dazu beigetragen, unsere bestehenden Meldeverfahren enger miteinander zu verknüpfen – und zwar das Melden von mutmaßlichen Verstößen gegen die Community-Richtlinien und die Meldeformulare für mutmaßlich rechtswidrige Inhalte nach dem NetzDG.
Meldungen der YouTube-Community. Wir bieten unseren angemeldeten Nutzern ein Meldeverfahren, durch das sie uns auf Inhalte aufmerksam machen können, die möglicherweise gegen unsere Community-Richtlinien verstoßen. Dieses Meldeverfahren steht unter jedem Video und neben jedem Kommentar zur Verfügung. Der Nutzer kann dabei zwischen verschiedenen Inhaltskategorien wählen, für die er einen Inhalt melden möchte. Sofern das NetzDG-Kästchen nicht angeklickt wird, werden diese Meldungen nur anhand der Community-Richtlinien geprüft. Dabei handelt es sich um ein freiwillig entwickeltes System verbindlicher Verhaltensregeln auf YouTube, das unabhängig von jeder rechtlichen Verpflichtung besteht. Daneben haben wir ein Programm namens Priority Flagger entwickelt, um Organisationen, die uns besonders effektiv über Inhalte informieren, die möglicherweise gegen unsere Community-Richtlinien verstoßen, solide Prozesse und leistungsfähige Tools für das Melden mehrerer Inhalte zur Verfügung zu stellen. Die Meldungen von solchen Priority Flaggern werden nur anhand der Community-Richtlinien geprüft. Priority Flagger sind Nichtregierungsorganisationen und Behörden, die uns regelmäßig einschlägige Inhalte melden und durch ihre Expertise einen wertvollen Beitrag für die YouTube-Community leisten. Detaillierte Informationen über das Priority Flagger-Programm finden Sie in unserem Bericht zur Durchsetzung der YouTube-Community-Richtlinien.
Automatisierter maschineller Abgleich. YouTubes Systeme setzen bereits an dem Punkt an, an dem ein Uploader ein Video hochlädt. YouTube verwendet Technologien, um das erneute Hochladen von bereits bekannten unzulässigen Inhalten zu verhindern, unter anderem durch die Verwendung von Hashes. Hashes sind eindeutige digitale Fingerabdrücke für Bilder und Videos, die uns helfen, ein erneutes Hochladen von exakt übereinstimmenden Videos zu verhindern, die wegen Verstößen gegen die Community-Richtlinien entfernt wurden. Für einige Inhalte, wie Bilder von sexuellem Kindesmissbrauch und Videos zur Rekrutierung von Terroristen, verwendet YouTube auch eine von der Industrie gemeinsam gepflegte Datenbank von Hashes, um die Menge der Inhalte zu erhöhen, die unsere Systeme beim Hochladen blockieren können.
Automatische maschinelle Meldungen. Im Juni 2017 haben wir damit begonnen, maschinelles Lernen einzusetzen, um möglicherweise gewalttätige extremistische Inhalte zu melden und diese einer manuellen, menschlichen Prüfung zuzuführen. YouTube nutzt den Bestand an Videos, die bereits auf gewalttätigen Extremismus hin manuell überprüft und entfernt wurden, um unsere automatischen Systeme zu trainieren, damit diese neue Inhalte melden können, die ebenfalls gegen die Community-Richtlinien verstoßen könnten. Der Einsatz von automatischen Systemen, die durch menschliche Entscheidungen geschult werden, führt dazu, dass die Systeme im Laufe der Zeit immer genauer werden. Nach ersten positiven Ergebnissen haben wir daher begonnen, unsere automatischen Systeme bezüglich anderer, schwierig zu beurteilender Inhalte zu trainieren, einschließlich Inhalten, die zu Hass und Hetze aufrufen und Kinder ausbeuten. An dieser Stelle ist jedoch zu betonen, dass solche automatischen Systeme nur dann effektiv eingesetzt werden können, wenn es eine klar definierte, kontextunabhängige Verletzungshandlung gibt. Eine menschliche Beurteilung in all ihren feinen Nuancen kann eine Maschine nicht leisten. Um mehr zu erfahren, lesen Sie bitte unseren Bericht zu den YouTube-Community-Richtlinien und ihrer Durchsetzung.
Prüfverfahren
Meldungen der YouTube-Community. Die weltweit geltenden Community-Richtlinien von YouTube sind klare, übergeordnete Regeln, die hier abrufbar sind. Diese Richtlinien haben sich mit dem Wachstum von YouTube und dem sich ändernden Nutzerverhalten weiterentwickelt. Unsere Nutzer erklären sich damit einverstanden, diese Richtlinien einzuhalten, bevor sie einen YouTube-Kanal eröffnen.
Inhalte, die uns – wie oben beschrieben – über unser Meldeverfahren gemeldet wurden, prüfen wir anhand unserer Community-Richtlinien. Dabei verbieten die Richtlinien unter anderem folgende Inhalte, die auch für das NetzDG von Relevanz sind: Nacktheit und sexuelle Inhalte, schädliche oder gefährliche Inhalte, Hassreden, gewalttätige oder anderweitig explizite Inhalte, Belästigung und Cyber-Mobbing, Drohungen und Gefährdung von Kindern.
Die einheitliche Durchsetzung der Community-Richtlinien stellt YouTube mit internen, umfangreichen Auslegungskriterien sicher. Beispielsweise verbieten bereits die Community-Richtlinien Inhalte, die den Terrorismus fördern. Wenn eine terroristische Vereinigung einen neuen Zweig gründet, können die internen Auslegungskriterien mit Informationen über diese spezielle Gruppe aktualisiert werden. So verfügen die Prüfer über das notwendige Wissen, um Inhalte zu entfernen, die für diese Gruppe werben. YouTube veröffentlicht diese Art von Aktualisierungen nicht immer, um Missbrauch durch Nutzer zu verhindern.
Die Prüfteams können den Kontext eines gemeldeten Inhalts während ihrer Prüfung sehen, einschließlich der Videobeschreibung, anderer in den Kanal hochgeladener Inhalte sowie der Metadaten (Titel, Tags oder Bildunterschriften). Diese kontextabhängigen Hinweise sind wichtig für die Beurteilung der Intention des Uploaders. Darüber hinaus erfasst unser System den Zeitpunkt, zu dem das Video gemeldet wurde, und wir bitten die Beschwerdeführer in unseren Meldeformularen, den für die Rechtsverletzung relevanten Zeitpunkt in dem gemeldeten Video anzugeben. So können sich unsere Prüfer auf die potenziell kritischen Abschnitte innerhalb eines Videos konzentrieren.
Wir haben Ausnahmen von den Community-Richtlinien für pädagogisches, dokumentarisches, wissenschaftliches und/oder künstlerisches Material erarbeitet. Videos oder Kommentare, die unter diese Ausnahmen fallen, sind wichtig, um das Weltgeschehen und geschichtliche Entwicklungen besser zu verstehen, seien es Kriege und Revolutionen oder künstlerische Ausdrucksformen. Die Auslegungskriterien von YouTube helfen den Prüfern, diese Ausnahmen zu verstehen und bei ihrer Prüfung entsprechend anzuwenden. Doch selbst mit gut formulierten Kriterien kann die Entscheidung, welche Videos und Kommentare diesen Ausnahmen unterliegen und welche nicht, eine komplexe Abwägung für die Prüfer bedeuten.
Grundsätzlich entfernen unsere Prüfteams Inhalte weltweit, wenn sie gegen unsere Community-Richtlinien verstoßen. Hinzu kommen weitere Maßnahmen, die unsere Teams durchführen können.
- Altersbeschränkung. Einige Videos verstoßen nicht gegen unsere Community-Richtlinien und sind auch nicht rechtswidrig, sind aber möglicherweise nicht für alle Zielgruppen geeignet. In diesen Fällen und nach entsprechender Beschwerde können unsere Prüfteams eine Altersbeschränkung für die Videos festlegen. Altersbeschränkte Videos sind nicht sichtbar für Nutzer, die ausgeloggt oder unter 18 Jahre alt sind, oder den Eingeschränkten Modus aktiviert haben. Sobald wir ein Video mit einer Altersbeschränkung versehen haben, teilen wir dem Uploader per E‑Mail mit, dass sein Video altersbeschränkt ist und er gegen diese Entscheidung einen Antrag auf erneute Überprüfung seines Inhalts einreichen kann. Weitere Informationen.
- Eingeschränkte Funktionen. Wenn unsere Prüfteams feststellen, dass ein Video im Rahmen unserer Community-Richtlinien grenzwertig ist, können einige Funktionen rund um das Video deaktiviert werden. Diese Videos bleiben zwar auf YouTube verfügbar, werden aber hinter einer Warnmeldung angezeigt; einige Funktionen werden deaktiviert, einschließlich der Möglichkeit, das Video zu teilen, zu kommentieren, anderen vorzuschlagen oder weiterzuempfehlen. Eine Monetarisierung ist für solche Videos nicht möglich. Sobald wir ein Video auf diese Weise eingeschränkt haben, teilen wir dem Uploader per E‑Mail mit, dass sein Video eingeschränkt ist und er gegen diese Entscheidung einen Antrag auf erneute Überprüfung seines Inhalts einreichen kann.
Weitere Informationen
- Als privat gesperrt. Wenn ein Video gegen unsere Richtlinie über irreführende Metadaten verstößt, kann es als privat gesperrt werden. Es ist dann für die Öffentlichkeit nicht mehr sichtbar. Das ist auch dann der Fall, wenn der Nutzer auf einen konkreten Link zu diesem Video klickt. Sobald wir ein Video als privat gesperrt haben, teilen wir dem Uploader per E‑Mail mit, dass sein Video nicht mehr öffentlich zugänglich ist und er gegen diese Entscheidung einen Antrag auf erneute Überprüfung seines Inhalts einreichen kann.
Weitere Informationen
Bei wiederholtem Missbrauch oder schwerwiegenden Verstößen können bestimmte Funktionen deaktiviert oder Nutzerkonten gekündigt werden. Grundsätzlich akzeptieren Nutzer mit den Community-Richtlinien, dass drei Verstöße zur Kündigung eines Nutzerkontos führen. Bei dem ersten Verstoß gegen unsere Community-Richtlinien gibt es in der Regel eine Verwarnung; bei eklatanten Verstößen, wie zum Beispiel Terrorismus, können wir Nutzerkonten aber auch direkt kündigen.
Rechtliche Beschwerden. Wenn wir eine rechtliche Beschwerde erhalten, führen unsere Prüfteams eine rechtliche Prüfung auf der Grundlage der in der Beschwerde enthaltenen Informationen durch, einschließlich der Prüfung des vom Beschwerdeführer angegebenen Beschwerdegrunds. Im Rahmen dessen betrachten wir selbstverständlich auch den Kontext, in dem der gerügte Inhalt steht (z. B. Metadaten, Titel etc.). Wenn wichtige Informationen in einer Beschwerde fehlen – der Beschwerdeführer zum Beispiel anonym bleibt, gleichzeitig aber eine Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte rügt – werden die Prüfteams den Beschwerdeführer in der Regel kontaktieren, um weitere Informationen zu erfragen, die für eine rechtliche Prüfung erforderlich sind. Kommen wir nach der Prüfung zu dem Ergebnis, dass der Inhalt nach deutschem Recht rechtswidrig ist, sperren wir ihn lokal.
NetzDG-Beschwerden. Im Rahmen unseres Prüfverfahrens prüft unser spezialisiertes NetzDG-Team (siehe Abschnitt „Prüfteams“), das jeweils den Kontext des beanstandeten Inhalts sehen kann, bei Eingang einer NetzDG-Beschwerde den beanstandeten Inhalt anhand der im NetzDG genannten Straftatbestände. Wenn der Inhalt erkennbar gegen unsere Community-Richtlinien verstößt, entfernt das NetzDG-Team ihn weltweit. Dementsprechend können aufgrund einer NetzDG-Beschwerde gemeldete Inhalte mit zwei Entscheidungen versehen werden. Dies kann dazu führen, dass ein Video weltweit entfernt wird, wenn dieses nur gegen unsere Richtlinien oder zusätzlich gegen deutsches Recht verstößt. Liegt kein Verstoß gegen die Richtlinien vor, erachten wir das Video aber als rechtswidrig nach § 1 Abs. 3 NetzDG oder anderen lokalen Rechtsnormen, wird dieses lokal gesperrt.
Die Prüfung der Beschwerden ist oft nicht einfach. Einige der Straftatbestände sind selbst für Juristen kaum greifbar, wie z. B. die Fälschung beweiserheblicher Daten (§ 269 StGB). Das Äußerungsrecht, um ein weiteres Beispiel zu nennen, ist ein Bereich, in dem sich in den letzten Jahrzehnten, insbesondere seit Inkrafttreten des Grundgesetzes, eine umfassende Rechtsprechung etabliert hat. Das Ermitteln von Rechtsverletzungen erfordert in diesem Bereich oftmals nicht nur eine genaue Kenntnis des jeweiligen Kontextes, in den eine Äußerung eingebettet ist, sondern darüber hinaus regelmäßig eine komplexe Abwägung der involvierten Interessen. Insbesondere im Bereich der Persönlichkeitsrechtsverletzungen lässt sich daher in den wenigsten Fällen von einer offensichtlichen Rechtswidrigkeit sprechen. Gerichte benötigen mitunter Jahre, um einen bestimmten Inhalt äußerungsrechtlich als zulässig oder unzulässig einzustufen, und kommen dabei oft zu unterschiedlichen Ergebnissen. Insbesondere das Bundesverfassungsgericht hat in dem Bereich des Äußerungsrechts immer wieder gezeigt, dass die rechtliche Bewertung komplexe Abwägungsvorgänge erfordert, einzelfallabhängig ist und stets der jeweilige Kontext einer Äußerung bei dessen Bewertung eine entscheidende Rolle spielt. Anders als bei gerichtlichen Verfahren, innerhalb derer umfassend Beweis erhoben werden kann, verfügen soziale Netzwerke nicht immer über alle notwendigen Informationen, um eine rechtlich fundierte Entscheidung treffen zu können. Es gibt insbesondere kein Erkenntnisverfahren, das bestimmten Beweisregeln unterliegt. In diesen Fällen ist die Rechtmäßigkeit der Inhalte – gemessen an konkreten Tatbestandsmerkmalen – oft sehr schwer zu beurteilen und sollte – jedenfalls in Grenzfällen – in der Regel besser von den zuständigen Gerichten beurteilt werden.
Diese Erwägungen sind nicht bloß theoretischer Natur, sondern werden nahezu täglich durch die Praxis bestätigt: Viele äußerungsrechtliche Beschwerden, die im Rahmen des NetzDG bei uns eingehen, werden beispielsweise nicht von der betroffenen Person selbst, sondern von Dritten eingereicht, die lediglich davon ausgehen, dass sich die betroffene Person in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt fühlen könnte. Ob dies tatsächlich der Fall ist, ist dem sozialen Netzwerk nicht bekannt. Ebenso wenig übrigens, ob die betroffene Person etwa eine Strafanzeige bei den zuständigen Strafverfolgungsbehörden gestellt hat – die Verfolgung dieser Straftaten erfordert einen Antrag durch den Betroffenen (sog. Antragsdelikte).
NetzDG-Beschwerden werden von unserem NetzDG-Team in 2 Schichten, 7 Tage die Woche, 365 Tage im Jahr bearbeitet, um zu gewährleisten, dass Inhalte innerhalb der Fristen gemäß dem NetzDG je nach Sachverhalt global entfernt oder lokal gesperrt werden können. Wenn eine Beschwerde offensichtlich unbegründet ist, erhält der Beschwerdeführer gemäß den gesetzlichen Anforderungen umgehend eine Antwort (siehe den Abschnitt „Maßnahmen zur Unterrichtung des Beschwerdeführers und des Uploaders nach NetzDG“). Wenn der beanstandete Inhalt nicht offensichtlich gegen die Community-Richtlinien von YouTube oder die relevanten Straftatbestände verstößt, die Inhalte aus anderen Gründen komplex sind oder nicht offensichtlich einen Bezug zu Deutschland haben, eskaliert der zuständige Sachbearbeiter die Beschwerde, indem er sie einem Senior Content Reviewer für dessen unmittelbare Beurteilung übergibt. Dieser Senior Content Reviewer ergreift sodann die erforderlichen Schritte. Komplexe Beschwerden werden der Rechtsabteilung von YouTube übergeben, die – sofern auch dort Zweifel bestehen – die jeweilige Beschwerde an die Rechtsabteilung der Google Germany GmbH weiterleitet. Diese hat ihrerseits die Möglichkeit, für besonders schwierige Fälle eine externe Kanzlei mit Expertise im Strafrecht hinzuzuziehen. Dieser Prozess nimmt in der Regel bis zu 7 Tage in Anspruch.
Wir haben einen strengen Qualitätssicherungsprozess eingerichtet, um zu gewährleisten, dass das NetzDG-Team wie vorgesehen funktioniert sowie die Community-Richtlinien von YouTube und die Straftatbestände des NetzDG richtig und konsistent anwendet. Im Berichtszeitraum haben wir im Schnitt ungefähr 30 % der geprüften Inhalte der Vorwoche überprüft, wobei die Anzahl der solchen Qualitätssicherungsmaßnahmen unterworfenen Inhalte abhängig vom Volumen der Beschwerdeeingänge von Woche zu Woche variieren kann. Das mit der Qualitätsprüfung befasste Team bewertet Entscheidungen der einzelnen Sachbearbeiter, gibt ihnen individuelles Feedback und nimmt eine Gesamtanalyse der Ergebnisse der Qualitätsprüfung vor.
Die erneut überprüften Fälle sind die Grundlage für eine wöchentliche Qualitätsdatenübersicht. Die Qualitätsprüfer sind ein besonderes Team innerhalb des NetzDG-Teams, das sich aus erfahrenen Mitgliedern des Teams zusammensetzt, die schon vorher im Bereich der Inhaltsprüfung tätig waren und über umfangreiche Erfahrung mit den im NetzDG aufgeführten Straftatbeständen und den Community-Richtlinien von YouTube verfügen. In wöchentlichen Treffen zwischen den Mitgliedern der Rechtsabteilung von YouTube und dem NetzDG-Team werden nicht nur die neuesten Ergebnisse der Qualitätsüberprüfungen besprochen, sondern auch besonders interessante, schwierige und komplexe Fälle kalibriert.
Dazu werden relevante Trends, aktuelle „hot topics“ und aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung diskutiert, um ein einheitliches Vorgehen des NetzDG-Teams sicherzustellen. Wo erforderlich werden Anpassungen der Anwendungsregeln für die Entfernung von Inhalten vorgenommen, um sie beispielsweise aktualisierten Community-Richtlinien oder einer Änderung der Rechtsprechung anzugleichen. In diesen Fällen erhalten, wo erforderlich, alle Mitglieder des NetzDG-Teams entsprechend angepasste Anwendungsregeln und Schulungsmaterialien.
Überprüfungen von Entscheidungen
Überprüfungen von Entscheidungen nach dem NetzDG: Wenn wir ein Video aufgrund einer NetzDG-Beschwerde gemäß einem der im NetzDG genannten Straftatbestände als rechtswidrig eingestuft haben, erhält der Uploader eine entsprechende Nachricht mit einem Link zu einem Antragsformular auf Überprüfung dieser Entscheidung. Gleiches gilt für den Beschwerdeführer, wenn seine Beschwerde bezüglich eines Videos mangels Verstoßes gegen einen der im NetzDG genannten Straftatbestände abgelehnt wurde.
Wird eine solche Überprüfung nach dem NetzDG beantragt, führt ein Mitglied des NetzDG-Teams, das die vorhergehende Entscheidung nicht getroffen hat, eine weitere Prüfung nach dem NetzDG durch, mit der die vorhergehende Entscheidung hinsichtlich des Verstoßes gegen einen der im NetzDG genannten Tatbestände entweder beibehalten oder revidiert wird. Das Ergebnis dieser weiteren Überprüfung wird in einer E‑Mail mitgeteilt.
Community-Richtlinien-Überprüfungen: Wenn YouTube im Hinblick auf ein Video einen Verstoß gegen die Community-Richtlinien feststellt, informiert YouTube den Uploader über die Entfernung und die Gründe dafür. Dabei erläutern wir dem Uploader, warum der Inhalt entfernt wurde, und stellen einen Link zur Verfügung, über den er mehr über die Entfernung des Inhalts erfahren kann, sowie einen Link zu einem Beschwerdeprozess für eine erneute Überprüfung des Inhalts anhand der Community-Richtlinien, sollte er mit der Entscheidung von YouTube nicht einverstanden sein. Bereits seit vielen Jahren haben Uploader die Möglichkeit, Inhalte erneut durch YouTube überprüfen zu lassen, wenn sie der Ansicht sind, dass ihr Inhalt nicht gegen unsere Community-Richtlinien verstößt. Das Verfahren zur erneuten Überprüfung wird hier ausführlich erklärt. Anträge auf Überprüfungen von Maßnahmen nach den Community-Richtlinien und Wiedereinstellungen sind Teil des Transparenzberichts „YouTube-Community-Richtlinien und ihre Anwendung“. Konkrete Zahlen dazu können auf dieser Internetseite abgerufen werden.