Am 1. Oktober 2017 trat in Deutschland das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) in Kraft. Danach mussten Soziale Netzwerke ein wirksames und transparentes Verfahren zur Bearbeitung von Beschwerden über rechtswidrige Inhalte im Sinne des NetzDG vorhalten und halbjährlich einen Transparenzbericht veröffentlichen. Wir haben den Dienst Google+ am 2. April 2019 für alle Verbraucher weltweit eingestellt. Der hier verfügbare, veröffentlichte Bericht umfasst den jeweils vorangegangenen Berichtszeitraum bis zur Einstellung, ermöglicht aber auch die Einsicht in Daten aus früheren Berichtszeiträumen. Die jeweils aktuelle Fassung ist auch am Ende des Berichts noch einmal zum Herunterladen verlinkt.
Dieser Bericht enthält Angaben zur Organisation, zum Verfahren sowie über die Anzahl der Beschwerden und entfernten Inhalte. Ferner enthält der Bericht allgemeine Informationen über die Verfahren und Richtlinien von Google und YouTube zur Entfernung von Inhalten.
Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) verpflichtet soziale Netzwerke mit mehr als 2 Millionen registrierten Nutzern in Deutschland, "offensichtlich rechtswidrige" Inhalte (z. B. ein Kommentar, Bild oder Video) nach Erhalt einer Rechtsbeschwerde innerhalb von 24 Stunden zu entfernen oder zu sperren. Ist die Rechtswidrigkeit nicht offensichtlich, hat der Anbieter bis zu sieben Tage Zeit, um über den Fall zu entscheiden. Nur in Ausnahmefällen darf es länger dauern, z. B. wenn die Inhalteersteller aufgefordert werden, eine Stellungnahme bezüglich ihres Inhalts abzugeben, oder wenn der Fall an eine Einrichtung der Regulierten Selbstregulierung zur Entscheidung weitergeleitet wird. Um in den Anwendungsbereich des NetzDG zu fallen, muss der Inhalt unter einen der 21 Straftatbestände des Strafgesetzbuches (StGB) fallen, auf die das NetzDG verweist. Der Dienst YouTube, der für Nutzer in Deutschland bis zum 22. Januar 2019 von der YouTube LLC und seither von der Google Ireland Limited angeboten wird, bietet Beschwerdemöglichkeiten nach dem NetzDG. Auch der von der Google LLC für Verbraucher bis zum 2. April 2019 angebotene Dienst Google+ bot Beschwerdemöglichkeiten nach dem NetzDG an.
Google stellt in diesem Bericht Informationen über Entfernungen von Inhalten, zugehörige Richtlinien und Beschwerdeverfahren vor, die im Rahmen des NetzDG Anwendung finden.