Gemäß dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Mai 2014 dürfen Einzelpersonen bei Suchmaschinenbetreibern wie Google beantragen, dass bestimmte Ergebnisse von Suchanfragen nach dem Namen einer Person entfernt werden. Der Suchmaschinenbetreiber muss diesen Ersuchen nachkommen, wenn die betreffenden Links "unangemessen, irrelevant, nicht mehr relevant oder übertrieben" sind, wobei Aspekte des öffentlichen Interesses berücksichtigt werden, einschließlich der Rolle der Person im öffentlichen Leben. Seiten werden nur dann aus den Ergebnissen entfernt, wenn sich die Ersuchen auf den Namen einer Person beziehen. Wir entfernen URLs aus allen Google-Suchergebnissen für Europa, also für Nutzer in Deutschland, Frankreich, Spanien und allen anderen europäischen Ländern, und verwenden Signale zur Standortbestimmung, um den Zugriff auf die URL im Land des Antragstellers zu beschränken. Im folgenden Diagramm sind die Gesamtzahl der eingegangenen Ersuchen und die Gesamtzahl der URLs, deren Entfernung aus den Suchergebnissen beantragt wurde, seit dem 29. Mai 2014 zu sehen.
Ersuchen im Laufe der Zeit